Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege. Aufgrund der Materialbeschaffenheit oder aus hygienischen Gründen können sie in der Regel nur einmal benutzt werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Erstattungsbetrag liegt bei 40 Euro pro Monat. Die Erstattung erfolgt über Ihre Pflegekasse. Hierzu stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse und beliefern Sie unverzüglich nach Bewilligung mit den Hilfsmitteln Ihrer Wahl.
Welche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gibt es?
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel
- Saugende Bettschutzeinlagen – Einmalgebrauch
- Mundschutz
- Fingerlinge
- Schutzschürzen – Einmalgebrauch
- Einmallätzchen
Andere Artikel, zum Beispiel Pflegecremes und Pflegelotionen, zählen nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.